Sorgenfrei den Ruhestand genießen
Sie haben Ihre Pension erfolgreich ausgelagert, können die GmbH nun jedoch weder löschen noch verkaufen.
Wir haben die Lösung für Sie.
Die theoretische Verpflichtung Ihrer GmbH als Arbeitgeber einzuspringen, falls das in den Pensionsfond eingezahlte Vermögen zur Zahlung Ihrer Rente nicht ausreicht, ist ein Sperrgrund für die Liquidation der GmbH. Auch wird aus diesem Grund niemand bereit sein, Ihre GmbH Anteile zu kaufen.
Sie wären also gezwungen bis ans Ende Ihrer Tage die GmbH weiter zu betreiben mit persönlichem Aufwand und Kosten für Buchhaltung, Jahresabschluss, IHK, Kontoführung und Bundesanzeiger. Selbst wenn Sie sich das selber noch zutrauen, bürden Sie Ihren Hinterbliebenen nach Ihrem Tod die Last auf, diese GmbH weiter zu betreiben oder aufzulösen.
Wir übernehmen für Sie die Lasten und Sie können den Ruhestand gemeinsam mit Ihren Liebsten sorgenfrei genießen.
Schritt 1:
Auslagerung der Pension
Sie lagern mit Ihrem Steuerberater und / oder einem Experten die Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfond aus (z. B. mit der Deutschen Bank oder Generali).
Schritt 2:
Übernahme der Residualverpflichtung
Wir übernehmen die nachrangige Pensionsverpflichtung, die eine Auflösung oder dem Verkauf Ihrer GmbH im Weg steht.
Schritt 3:
Auflösung oder Verkauf Ihrer GmbH
Wir unterstützen Sie bei der Liquidation Ihrer GmbH oder machen den Weg für den Verkauf Ihrer GmbH frei.
Schritt 4:
Pensionsphase
Sie genießen Ihren Ruhestand und müssen sich weder um Jahresabschluss noch Buchhaltung oder IHK und andere kümmern - einfach und sorgenfrei.
Schritt 5:
Traurige Anlässe
Sollte einer der Pensionsberechtigten versterben, erledigen wir für Sie schnell und diskret den notwendigen Schriftwechsel damit die Hinterbliebenen nahtlos versorgt werden.
Schritt 6:
Versterben des Letztberechtigten
Die vom Pensionsfond auszuzahlenden Restbeträge verwalten wir insolvenzsicher auf Anderkonten und zahlen es umgehend und unbürokratisch an die Letztbegünstigten aus.